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Training

Trainingsbetrieb – Corona-Regeln ab 07.11.2021

Veröffentlicht: 07.11.2021
Autor: Marc Friedrich

Sportstätten, praktische Sportausbildung, Fitnessstudios, innen: 2G Regel (Sportausübung, Sportstätten ab 07.11.2021) → Training i.d.R. nur für geimpfte und genesene Teilnehmer oder Kinder unter 12 Jahren möglich

Hallo zusammen,

die Corona-Fälle steigen leider wieder dramatisch an und die Lage verschlechtert sich...

Trainingsbetrieb

Für unseren Trainingsbetrieb heißt das, dass unsere Trainings- und Kursteilnehmer, welche 12 Jahre und älter sind, i.d.R. (s.u.) entweder genesen oder geimpft sein müssen (2G-Regel). Wir müssen das vor dem Trainingseinlass prüfen und diese Prüfung nachweisbar dokumentieren (wir notieren Datum und Art der vorgelegten Bescheinigung, bspw. das Datum der zweiten Impfung), da bei Nichtbeachtung empfindliche Bußgelder drohen. Wir hoffen auf Euer (Ein-)Verständnis. Nur so können wir den Trainings- und Ausbildungsbetrieb aufrechterhalten.

-> Bitte zum Training unbedingt eine entsprechende Bescheinigung mitgeben bzw. mitbringen - ohne diese können wir Teilnehmer über 12 Jahre nicht in die Halle lassen!

Für Teilnehmer unter 12 Jahren reicht weiterhin die bereits abgefragte/erhaltene Bestätigung.

 

Hintergrund

Es gelten gem. LRA Erding ab heute (07.11.2021) u.a. folgende Regelungen (Quelle: https://www.landkreis-erding.de/aktuell/coronavirus-aktuelle-info/aktuelle-regelungen/):

Sportstätten, praktische Sportausbildung, Fitnessstudios

  • Innen: 2G Regel (Fitnessstudios ab 05.11.2021, Sportausübung, Sportstätten ab 07.11.2021)
  • Innen: keine Maskenpflicht außer in Eingangs- und Begegnungsbereichen ab 1.000 Personen

mit

2G Regel (geimpft, genesen) 

Ausnahmen: Kinder unter 12 Jahren erhalten Zugang ohne Test- oder Genesenennachweis; Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, können mit negativem PCR-Test eingelassen werden (die Anbieter sind hierzu aber nicht verpflichtet).

Beschäftigte geimpft oder genesen oder bei Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, negativer PCR-Test

Die Stadtwerke Erding haben daraufhin das Hygienekonzept und die allgemeinen Regelungen angepasst (Quelle: https://www.stadtwerke-erding.de/de/Baeder-Eishalle/Hallenbad/). Darin heißt es u.a.:

Eintritt wird nur mit Vorlage eines 2G Nachweises gewährt, d. h. der Zugang ist nur erlaubt für Geimpfte und Genesene.

Ausnahmen:Kinder unter 12 Jahren erhalten Zugang ohne Test- oder Genesenennachweis; Personen, die sich aus medizinischen Gründen (durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original) nicht impfen lassen können, können mit negativem PCR-Test eingelassen werden (die Anbieter sind hierzu aber nicht verpflichtet)

Es gilt Maskenpflichtmit FFP2-Maske (statt medizinischer Gesichtsmaske) für im Kassen- und Eingangsbereich bis zu den Umkleidekabinen sowie die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 1,5 Meter.

Detailsregelt das Hygienekonzept (211105 Hygienekonzept Hallen- und Freibadbetrieb - Coronapandemie.pdf) und in Kurzfassung die Verhaltensregeln (211105 Wichtige Hinweise - Hallenbadbetrieb.pdf), an die wir uns halten müssen.

Grüße und bleibt Gesund

Euer Trainerteam

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